Die DWhG stellt sich vor |
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Satzung |
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Die Satzung der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e.V. (DWhG) wurde auf der Gründungsversammlung am Organe des Vereins sind laut Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung entscheidet laut Satzung in allen wichtigen, den Verein betreffenden Fragen. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte mit minimalem Aufwand und ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern, insgesamt aus sieben Personen. Die Mitglieder des Vorstandes wurden auf der 7. Mitgliederversammlung am 16. September 2007 anlässlich der Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung festgelegt. Gemäß § 11 Absatz 10 der Satzung genehmigte die Gründungsversammlung am 19. März 2002 in Mainz eine Geschäftsordnung für den Vorstand der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e. V. (DWhG). Diese wurde auf der |
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Hier können Sie sich die aktuelle Fassung der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e. V. (DWhG) als pdf - Dateien herunterladen: |
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