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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nach 8 Absatz 1 der Vereinssatzung:
- das persönliche Mitglied (Einzelmitgliedschaft) 40 Euro,
- zwei und mehr Personen, die gemeinschaftlich in einem Haushalt leben und jeweils ihre Mitgliedschaft erklärt haben (Familienmitgliedschaft),
60 Euro,
- das korrespondierende Mitglied 20 Euro,
- das in Ausbildung stehende Mitglied 15 Euro,
- das fördernde Mitglied gem Vereinbarung mit dem Vereinsvorsitzenden das Vier- bzw. Fünffache des Beitrages für das persönliche Mitglied,
- den Förderverein einer Institution als förderndes Mitglied 40 Euro.
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Beitragsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird (geltende Fassung gemäß Beschluss der 10. Mitgliederversammlung am 20. September 2010).
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