Deutsche Wasserhistorische
Gesellschaft e. V.

Die DWhG stellt sich vor

Geschichte

Zweck

Mitglieder

Satzung

Beiträge

Geschichte

Die Deutsche Wasserhistorische Gesellschaft e.V. (DWhG) wurde am 19. Januar 2002 im über 2000jährigen Mainz gegründet.
Die DWhG ist als gemeinnützig anerkannt und aufgrund ihrer Satzung im Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen.

Sie ist aus dem 1963 von Dr.-Ing. Martin Eckoldt (†) an der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz gebildeten Studienkreis für Geschichte des Wasserbaus, der Wasserwirtschaft und der Hydrologie hervorgegangen.

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Zweck

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Beiträge

Zweck

Zweck der DWhG ist die Förderung der

  • wissenschaftlichen Bildung
  • Forschung und
  • Information

über die Geschichte des Wasserwesens und die damit im Zusammenhang stehenden Gebiete.

Der Satzungszweck der DWhG wird verwirklicht insbesondere durch

  • Veranstaltung von wasserhistorischen Tagungen und Exkursionen,
  • Anregung, Förderung und Durchführung von wasserhistorischen Forschungsprojekten,
  • Beteiligung an solchen Vorhaben,
  • Herausgabe von wasserhistorischen Mitteilungen, Veröffentlichungen und Forschungsberichten,
  • Kooperation mit anderen auf dem Gebiet der Geschichte des Wasserwesens und den damit im Zusammenhang stehenden Gebieten tätigen nationalen sowie internationalen Institutionen und Vereinigungen.

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Zweck

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Beiträge

Mitglieder

Unsere Gesellschaft versteht sich als Sammelpunkt freundschaftlich, in gegenseitiger Achtung und Anerkennung verbundener Personen verschiedenster Berufe und Fachrichtungen, die sich aus gemeinsamem Interesse der Wasserhistorie verbunden fühlen.
Die DWhG wird getragen von

  • persönlichen
  • in Ausbildung stehenden
  • fördernden Mitgliedern und
  • Ehrenmitgliedern, die sich in besonderem Maße verdient gemacht haben oder hervorragende Leistungen entsprechend dem Vereinszweck erbracht haben.

An einer Zusammenarbeit mit unserer Gesellschaft, am gegenseitigen Austausch von Veröffentlichungen und Informationen über Veranstaltungen usw. interessierte Vereinigungen können eine

  • fördernde Mitgliedschaft auf Gegenseitigkeit, also ohne gegenseitige Beitragszahlung begründen.

Die Aufnahme in die DWhG wird beim Vorsitzenden schriftlich beantragt.

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Beiträge

Satzung

Die geltende Satzung der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft e.V. (DWhG) wurde auf der Gründungsversammlung am 19. Januar 2002 in Mainz beschlossen.
Organe des Vereins sind laut Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung entscheidet laut Satzung in allen wichtigen, den Verein betreffenden Fragen.
Der
Vorstand führt die Vereinsgeschäfte mit minimalem Aufwand und ist ehrenamtlich tätig.
Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern, insgesamt aus sieben Personen.
Die Mitglieder des Vorstandes wurden auf der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2004 anlässlich der 5. Fachtagung der DWhG in Arnstadt / Thüringen neu gewählt.
Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung festgelegt.

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Beiträge

Beiträge

Die DWhG finanziert ihre Aufgaben durch Beiträge der Mitglieder und Spenden. Die Ausgaben werden bei nahezu ausschließlicher ehrenamtlicher Tätigkeit und durch weitgehende Nutzung elektronischer Medien minimiert.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für in Ausbildung stehende Mitglieder 15,- EURO und für persönliche Mitglieder 40,- EURO.
Die Mitgliedsbeiträge sind in einer Beitragsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird (geltende Fassung gemäß Beschluss der 3. Mitgliederversammlung am 21. September 2003.

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